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   OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21.A   

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OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21.A (https://dejure.org/2023,39701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2023 - 6 A 519/21.A (https://dejure.org/2023,39701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 6 A 519/21.A (https://dejure.org/2023,39701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3
    Asyl (Kamerun); Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen (hier verneint); Sachverhaltswürdigung; Beweiswürdigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04

    Unglaubhafte oder unsubstanziierte Angaben zum Verfolgungsschicksal im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Diese Begründung trägt die Ablehnung des Beweisantrags Nr. 2. Ob sie auch die Ablehnung des Beweisantrags Nr. 1 decken würde, ist nicht zu prüfen, da diese nicht als Verletzung rechtlichen Gehörs in der Zulassungsschrift gerügt wird.7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, juris Rn. 4, v. 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, juris Rn. 4 m. w. N.) ist anerkannt, dass die Tatsachengerichte auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssen, wenn die Schilderungen des Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind.

    Das muss jedenfalls dann gelten, wenn der Verfolgungsvortrag nicht in unauflösbarer Weise unschlüssig oder widersprüchlich ist, sondern trotz der festgestellten Ungereimtheiten noch möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 5. August 2005 a. a. O.).

  • BVerwG, 24.11.2003 - 1 B 100.03

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ablehnung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Diese Begründung trägt die Ablehnung des Beweisantrags Nr. 2. Ob sie auch die Ablehnung des Beweisantrags Nr. 1 decken würde, ist nicht zu prüfen, da diese nicht als Verletzung rechtlichen Gehörs in der Zulassungsschrift gerügt wird.7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, juris Rn. 4, v. 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, juris Rn. 4 m. w. N.) ist anerkannt, dass die Tatsachengerichte auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssen, wenn die Schilderungen des Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind.

    Bezieht sich ein substantiierter Beweisantrag zur Stützung des eigenen Vortrags hingegen etwa auf einen unmittelbar an dem behaupteten Geschehen beteiligten Zeugen, so darf das Tatsachengericht diesen Beweisantrag nicht schon deshalb ablehnen, weil es den Tatsachenvortrag, zu dem der Zeuge gehört werden soll, für unglaubhaft hält (BVerwG, Beschl. v. 24. November 2003 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Mit dieser Ausgestaltung des Rechtsmittelrechts für asylrechtliche Verfahren hat der Gesetzgeber eine Zulassung der Berufung zur Korrektur von Verfahrensfehlern bei der erstinstanzlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls insoweit ausgeschlossen, als diese - wie hier - das rechtliche Gehör nicht verletzt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn.13; VGH BW, Beschl. v. 28. Juli 2020 - A 2 S 873/19 -, juris Rn. 14, 17 m. w. N.).

    Willkürlich ist eine Rechtsanwendung erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 A 191/20

    Asylrecht; Russische Föderation; grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge - hier:

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Schließlich ist - in Auseinandersetzung mit den vom Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung und ggf. in den Entscheidungsgründen des Urteils angegebenen Gründen für die erfolgte Beweisantragsablehnung - darzulegen, dass die Ablehnung prozessrechtlich unvertretbar gewesen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Antrags gestellt werden dürfen, bestimmt sich unter anderen nach der konkreten prozessualen Situation (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 7).16 Gemessen daran durfte das Verwaltungsgericht den Beweisantrag hinsichtlich der zu genannten Tatsache mit der Begründung ablehnen, es handele sich um eine Behauptung "ins Blaue hinein", für die tatsächliche Anknüpfungspunkte fehlten und die ganz offensichtlich der prozessualen Lage in der mündlichen Verhandlung und dem im einzelnen dargelegten Vorhalt, sein Vortrag sei widersprüchlich und unglaubhaft, geschuldet seien.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Willkürlich ist eine Rechtsanwendung erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 a. a. O.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung solcher Anträge verletzt Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 10. August 2015 - 5 B 48.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 25; st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung solcher Anträge verletzt Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 10. August 2015 - 5 B 48.15 -, juris Rn. 10 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 25; st. Rspr.).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Antrags gestellt werden dürfen, bestimmt sich unter anderen nach der konkreten prozessualen Situation (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 7).16 Gemessen daran durfte das Verwaltungsgericht den Beweisantrag hinsichtlich der zu genannten Tatsache mit der Begründung ablehnen, es handele sich um eine Behauptung "ins Blaue hinein", für die tatsächliche Anknüpfungspunkte fehlten und die ganz offensichtlich der prozessualen Lage in der mündlichen Verhandlung und dem im einzelnen dargelegten Vorhalt, sein Vortrag sei widersprüchlich und unglaubhaft, geschuldet seien.
  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Antrags gestellt werden dürfen, bestimmt sich unter anderen nach der konkreten prozessualen Situation (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 7).16 Gemessen daran durfte das Verwaltungsgericht den Beweisantrag hinsichtlich der zu genannten Tatsache mit der Begründung ablehnen, es handele sich um eine Behauptung "ins Blaue hinein", für die tatsächliche Anknüpfungspunkte fehlten und die ganz offensichtlich der prozessualen Lage in der mündlichen Verhandlung und dem im einzelnen dargelegten Vorhalt, sein Vortrag sei widersprüchlich und unglaubhaft, geschuldet seien.
  • BVerwG, 20.08.2019 - 3 B 35.18

    Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung einer Straße auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
    Zwar liegt anerkannterma- ßen ein Verfahrensverstoß in der Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn die richterliche Überzeugungsbildung auf einer aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Würdigung beruht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 2019 - 3 B 35.18 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2015 - 14 ZB 14.30318 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 570/18

    Adressenänderung; Zustellung; Adressmitteilung; Beweisantrag

  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 14 ZB 14.30318

    Iran; Divergenz (verneint); Verletzung rechtlichen Gehörs (verneint);

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